Zunächst sollten Sie prüfen ob Ihre Unterlagen zum Visumsantrag vollständig sind, da die Botschaft die Anträge sonst nicht annimmt, oder wegen fehlender Mitwirkung ablehnt.
1) Reisepass, der nach Ende der Reise noch mindestens 3 Monate Gültigkeit hat und mit --Fotokopien, und 2 Kopien.
2) drei aktuelle Passbilder, davon zwei auf den Antragsformularen aufzukleben und eines lose beizufügen.
3) Original und 2 Kopien Ihres Inlandspasses.
4) Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare mit Ihrer eigenhändigen
Unterschrift. Die Formulare erhalten Sie bei uns oder in der Botschaft.
5) Nachweis über die finanziele Absicherung der Reise- und Aufenthaltskosten durch Nachweis der finanzielen Leistungsfähigkeit des Reisenden.
Dieser Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz (Original und eine Ablichtung ), abgegeben von Ihrem Gastgeber vor der für seinen Wohnort
zuständigen Ausländerbehörde.
oder
Sofern keine Verpflichtungserklärung vorgelegt wird: Eine formlose Einladung des Gastgebers in der Auskunft über den Reisezweck und die Reisedauer
gegeben wird.
oder
Vorlage von Kreditkarten, (z. B. American Express, Visacard, Mastercard und andere – jedoch keine Debitorenkarten wie Visa electron) und deren
Abrechnungen der vergangenen drei Monate
oder
Reiseschecks (in der Regel in Höhe von 45 Euro pro Aufenthaltstag pro Person) oder
Kontoauszüge für Ihr Konto der vergangenen drei Monate
6) Vorliegen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutzes:
Gültiger Reisekrankenversicherungsschutz für den beantragten Aufenthaltszeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle
Schengen-Staaten (bei Erteilung eines Visums mit längerfristiger Gültigkeitsdauer, das zu mehreren Einreisen berechtigt, ist es ausreichend, wenn
ausreichender Krankenversicherungsschutz für die Dauer des ersten Aufenthalts nachgewiesen wird. Ein solches Visum kommt nur für häufig Reisende in Frage
und kann nicht bei den ersten Anträge erteilt werden).
7) Verwandtschaftsnachweise (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden, die ein Verwandtschaftsverhältnis belegen können), Bekanntschaftsnachweise (z.B Schriftverkehr
zwischen Ihnen und dem Gastgeber, Telefonverbindungsnachweise und andere Nachweise aus der sich eine Beziehung zum Gastgeber ergibt.
8) Nachweis über Ihre sogenannte Verwurzelung in der Ukraine z.B durch
Arbeitsbescheinigung (bei Arbeitnehmern, einschliesslich Name, vollständiger Anschrift und Rufnummer mit Vorwahlnummer des Arbeitgebers, Gehaltsangabe)
und / oder
Nachweise über die Registrierung und die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens (bei Selbstständigen, z.B. Steuerbescheide, Bankbestätigungen,
Buchführungsunterlagen o.a.)
oder
Studienbescheinigung (bei Studenten)
und / oder
Nachweis über Immobilienbesitz
und/ oder
Heiratsurkunden und falls vorhanden, Heiratsurkunde über ein bestehendes Eheverhältnis.
9) zusätzlich für Kinder unter 18, die nicht von beiden Eltern begleitet werden:
Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigte(n) mit Beglaubigung der Unterschrift im Original und einer Kopie, abgegeben vor einem ukrainischen Notar
oder
gerichtlicher Sorgerechtbeschluss
oder
Sterbeurkunde des anderen Elternteils
oder
Bescheinigung für allein erziehende Mut er (Art. 135 des Familiengesetzbuches der Ukraine)
Der entsprechende Nachweis muss mitgeführt und bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden.
Liegen alle diese Unterlagen vor, muss ein Termin zur Visaantragstellung eingeholt werden.
Diese Termine vergibt die Botschaft nicht selbst sondern dies wird ausschliesslich von dem privaten Dienstleister VFS-Global geleistet und stellt sich auch nicht gerade einfach dar.
Zunächst erfolgt die Bezahlung der Servicegebühr für die Terminvergabe im vorraus.Der Antragsteller bezahlt seinen Termin an einer der Filialen der PromInvestBank.Die Gebühr ist natürlich unabhängig von der Visuagebühr und wird nicht zurückerstattet – die Servicegebühr ist an VFS zu zahlen; sie beträgt 60 UAH.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Überweisung (an den Empfänger - das Unternehmen RNT, Konto Nummer 26009302302583) folgende Angaben enthält:
- Die Nummer Ihres Reisepasses
- Ihren Namen und Vornamen in lateinischen Buchstaben (wie in Ihrem Reisepass geschrieben).
Erst danach kann die Termineinholung selbst erfolgen. Dazu muss man nun das Callcenter der Fa. VFS unter (+380)-44-5949621 oder (+380)-50 117 9006 anrufen. Seien Sie darauf gefasst, das die dortigen Mitarbeiter sich nicht auf Deutsch verständigen können. Hilfsweise ist der Termin auch unter www.contactcentre-de-ua.com zu buchen.
Sie Brauchen dazu wiederum folgende Angaben:
Ihr einmaliges Kassenzeichen, das auf dem Beleg der PromInvestBank steht und die Nummer Ihres Reisepasses sowie Ihren Namen und Vornamen, in lateinischen Buchstaben (wie in Ihrem Reisepass geschrieben).
Der Termin wird Ihnen sodann am Telefon mitgeteilt.
Danach sollte der Antragstellung nichts mehr im Wege stehen.
Dazu müssen Sie sich zur angegebenen Zeit und zum angegebenen Datum in der Botschaft einfinden. Es gibt zwei Visastellen:
Visastelle Slatoustiwska Str. 37-39, nicht weit vom Zirkusgebäude am Peremogy Platz
und
Visastelle Bogdana Chmelnizkogo Str. 25, Kanzleigebäude der Botschaft gegenüber des Opernhauses.
Wo und an welchem Schalter Sie sich anzustellen haben verrät Ihnen ebenfalls exclusiv die Firma VFS.
Beim Interview widmet sich die Botschaft Ihrem Antrag nunmehr auch inhaltlich.
Nach erfolgter Vorsprache erhält man erneut einen Zahlungstalon.
Für die eigendliche Bearbeitung des Visaantrages wird zusätzlich ein Betrag von
35.- Euro fällig, zahlbar ausschliesslich bei der Prp-Creditbank, wul. Slatoustiwska.
Die Einzahlungsquittung muss dann bei der Passabholung vorgelegt werden.
Die abschließende Bearbeitung inklusive der Rückgabe des Reisepasses mit oder Visum erfolgt in der Regel am folgenden Tag.
Dennoch zeigt unsere Praxis, dass sehr viele Antragsteller eine Ablehnung ihres Visaantrages erhalten.
Wie Sie leicht sehen, ist eine erfolgreiche Visaantragstellung nicht gerade einfach.
Wir sind in der Lage folgende Leistungen für Sie zu erbringen:
- Vollständigkeitsprüfung Ihrer Unterlagen und Erstellung der nötigen Kopien.
- Ausfüllung der Visaanträge komplett auf Deutsch.
- Abschlus einer Reisekrankenversicherung.
- Termineinholung
- Zahlung der Visagebühr.
- Abholung Ihres Passes mit Visum in der Botschaft.
- Zusendung des Passes per Kurrier zu Ihnen nach Hause.
- Beratung zum Verfahren und Interview.
- Beratung im Falle eines negativen Bescheides. (Ablehnung)
Wenden Sie sich gerne in allen Fragen zu Visaangelegenheiten an uns.









