Eheschliessung in Deutschland

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Nach dem Entschluss zur Eheschließung in Deutschland, sollte der erste Weg zum örtlichen Standesamt führen. Das heißt zu dem Standesamt in Deutschland, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. In der Regel ist das Standesamt örtlich zuständig, wo der deutsche, oder in Deutschland wohnende Ehepartner angemeldet ist.

Erfahrungsgemäss fordern die Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung, regional unterschiedlich, verschiedene Dokumente.

Man sollte sich also nicht auf Auskünfte von Bekannten etc. verlassen, sondern ausschließlich das zuständige Standesamt kontaktieren.

Die Standesämter stellen dann eine Liste mit den zur Anmeldung der Eheschliessung erforderlichen Unterlagen, individuell zusammen.

Dies variert, je nach Anzahl der Vorehen, Kinder, etc…

Wenn Sie uns diesen sog. Laufzettel zusenden, können wir Ihnen erklären, wo Sie diese Unterlagen bekommen und ob die von Ihnen evtl. schon selbst beschafften Dokumente vollständig sind.

Diese vom Standesamt geforderten Familienstandsdokumente, müssen dann beschafft werden. Dies kann sich in manchen Fällen als nicht so einfach herausstellen, etwa wenn der ukrainische Ehepartner nicht in der Ukraine geboren wurde.

Hierbei sind wir Ihnen gerne in kurzer Zeit behilflich. Wir können Ihnen mithilfe einer Vollmacht alle Dokument aus allen Regionen der Ukraine und allen Ländern der ehemaligen Sowjetunion beschaffen.

Danach müssen diese Dokumente apostillisiert werden. Je nach Dokument, beim ukrainischen Justiz, Außen-,

oder Kultusministerium.

Diese Prozedur nimmt ca. 1-4 Tage in Anspruch. Auch dies können wir mithilfe einer Vollmacht für Sie erledigen.

Zusätzlich muss eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung in Vertretung,

vom ukrainischen Ehepartner ausgestellt werden, da sich dieser zur Zeit der Anmeldung der Eheschließung in der Regel noch in der Ukraine aufhält. Den entsprechenden Vordruck übergibt Ihnen normalerweise das Standesamt in Deutschland. Aber auch bei uns ist er erhältlich. Wir helfen Ihnen im Zweifelsfall bei der Ausfüllung.

Die Unterschrift des ukrainischen Partners muss dann von der Deutschen Botschaft beglaubigt werden. Ausserdem erstellt die Botschaft noch eine beglaubigte Kopie des Reisepasses.

Danach müssen alle ausländischen Dokumente von einem an einem Deutschen Landgericht beeidigten Dolmetscher und Übersetzer, nach ISO 9:1995 übersetzt werden. Auch dies erledigen wir für Sie in kürzester Zeit, da wir derartige Dolmetscher und Übersetzer beschäftigen.

Von Ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen werden im deutschen Rechtsverkehr hingegen nicht akzeptiert, da die Beeidigung beim deutschen Landgericht fehlt.

Wir garantieren Ihnen die Anerkennung, der von uns beglaubigten Übersetzungen durch jede deutsche Behörde. Von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen sind in Deutschland hingegen nicht gültig.

Danach müssen alle Unterlagen einschließlich Übersetzung im Original vom deutschen, oder in Deutschland lebenden Partner eingereicht werden. Wichtige Unterlagen können Sie bei uns im Büro zur Versendung nach Deutschland aufgeben. Die Beförderung dauert 1-2 Tage, im Gegensatz zu mehr als einer Woche Beförderungsdauer mit der ukrainischen Luftpost. Er kann dann die Eheschließung anmelden. Das Standesamt reicht die Unterlagen weiter an das zuständige Oberlandesgericht, zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, da dies bei Eheschließungen mit ausländischen Beteiligten in Deutschland vorgeschrieben ist, die Ukraine ein solches Dokument aber nicht ausstellt. Danach stellt das Standesamt dann eine Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung aus. (Wichtig!!! In der Bestätigung, der erfolgreichen Anmeldung der Eheschliessung durch das Standesamt muss ein genauer Heiratstermin mit Angabe des Datums der Eheschließung angegeben sein. Ansonsten bearbeitet die Botschaft den Visaantrag nicht.)

Erst jetzt beginnt das eigentliche Visaverfahren.

Zur Visaantragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

1. Bescheinigung des zuständigen Standesamtes über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung. (Wie oben beschrieben)

2. Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sprachprüfung auf mindestens Niveaustufe A1 der europäischen Rahmenrichtlinienkonferenz.

Akkreditiert für die Sprachprüfung sind in der Ukraine derzeit folgende Einrichtungen:

  • Goetheinstitut Kiew
  • TestDaf
  • ÖSD

Also nur in diesen Einrichtungen können gültige Sprachtests abgelegt werden.

Wir beraten Sie auch gerne in allen Fragen zum Sprachtest.

Er kann auch bei unserem Partnerunternehmen Wiederstrahl erlangt werden.

3. Personalausweiskopie des deutschen Beteiligten. (Vor und Rückseite!) Bei in Deutschland lebenden Ausländern, Reisepass mit Aufenthaltstitel etc.

4. 4 identische Passfotos

5. Drei ausgefüllte und unterschriebene Visaantragsformulare.

Antragsformulare sind bei uns kostenlos erhältlich.

Wir sind Ihnen auch gerne bei der Ausfüllung behilflich.

6. Mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass

7. Formloses Einladungsschreiben des Deutschen Verlobten

8. Bei Ausländischem Ehepartner der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich Förmliche Verpflichtungserklärung.

9. Bei Ausländischem Ehepartner der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich Einkommensnachweis.

Dies sind nur die Mindestanforderungen, die Botschaft verlangt oftmals weitere Unterlagen, wie z.B. Telephonrechnungen, gemeinsame Photos, etc…

Liegen alle unter Punkt 1-9 genannten Unterlagen vor, kann der Visaantrag gestellt werden.

Der ukrainische Verlobte muss dazu unbedingt persönlich in der Botschaft an Schalter 7-9 in der Deutschen Botschaft Kiew, Bohdana Chmelnitzkoho 25, vorsprechen und den Antrag abgeben. Dort findet dann für gewöhnlich ein kurzes Gespräch zum Visaantrag statt.

Sollen Kinder aus Vorehen mit nach Deutschland übersiedeln, so kann der entsprechende Antrag auf Familienzusammenführung ebenfalls sofort gestellt werden.

Aber auch eine spätere Visaantragsstellung ist möglich.

Liegen alle verlangten Unterlagen vor, so dauert die Bearbeitung bis zur Visaerteilung ca. 4-8 Wochen.

Auch der in Deutschland lebende Verlobte sollte einmal von sich aus beim zuständigen Ausländeramt vorsprechen.

Die Botschaft schickt nunmehr den Visaantrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zur Bearbeitung. Stimmt die Ausländerbehörde dem Visaantrag zu, so teilt sie dies der Botschaft mit. Die Botschaft kontaktiert dann den ukrainischen Verlobten und bittet Ihn zur Visaerteilung nochmals in die Botschaft. Wie schon erwähnt dauert diese ganze Prozedur in der Regel zwischen 4-8 Wochen, je nach Arbeitsanfall bei der Botschaft, bei den Ausländerämtern etc…

Zunächst wird ein nationales Dreimonatsvisum ausgestellt. (D-Visum)

Dies berechtigt zur Einreise und Heirat in Deutschland.

Nach erfolgter Eheschließung, begibt man sich zum zuständigen Ausländeramt und dieses wandelt das Visum dann in einen Daueraufenthaltstitel um. Dieser ist meist für ein Jahr gültig und wird bei Bedarf meist problemlos verlängert.

Bei dem ganzen o.g Verfahren stehen wir Ihnen natürlich beratend zur Seite.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet verfügen wir über einen breiten Erfahrungsschatz im Umgang mit den beteiligten Behörden.

In ca. 10-20% der Fälle werden Visaanträge zur Eheschließung abgelehnt.

Dies kann verschiedene Ursachen haben.

Die häufigste Ursache ist jedoch der Verdacht einer Scheinehe, oder der nicht gesicherte Lebensunterhalt bei einer Eheschließung mit einem in Deutschland lebenden Ausländer.

(Bei deutschem Ehepartner entfällt eine Einkommensprüfung)

Hier ist dann die Einreichung einer Verwaltungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin zielführend. Auch auf diesem Gebiet können unsere Rechtanwälte und Juristen für Sie tätig werden.

Jedoch würde eine weitere Erläuterung hier zu weit führen, bei einer Visaablehnung wenden Sie sich gerne umgehend an uns. Wir informieren Sie über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten und werden gerne für Sie tätig.

dhl

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