Wir betreiben eine Deutsch-Ukrainische Rechtsanwaltskanzlei und haben uns auf Visa- und Ausländerrecht spezialisiert.

Unsere Leistungen im Überblick:

1. Beratung in allen Visaangelegenheiten.

2. Visaantragstellung

Für Erstantragsteller:

Vorbereitung aller Unterlagen, Terminvereinbarungen mit der Botschaft, Antragsausfüllung, Reiseversicherung, Zahlung der Visagebühr, Vorbereitung auf das Interview, Begleitung zum Interview, Passabholung, Zusendung des Passes per Kurrier zu Ihnen nach Hause.

Für Antragsteller mit mindestens 2 Schengenvisa in den letzten 24 Monaten:

Stellung von Visaanträgen. D.H. Sie brauchen Selbst keine Botschaft und kein Visazentrum mehr besuchen, wir erledigen alles für Sie. Sie sagen uns einfach, wann Sie wie lange und mit welchem Zweck nach Deutschland    wollen, übersenden uns Ihren Pass und nach wenigen Tagen erhalten Sie Ihren Pass durch uns zurück.

3. Hilfe bei Visaablehnungen:

ein hoher Anteil der Visumsanträge wird abgelehnt, obwohl alle geforderten Unterlagen vorgelegt werden. Die Begründungen der Ablehnungen sind standartmässig vorformuliert. Meist werden der Reisezweck oder die Rückkehrbereitschaft angezweifelt. Wir helfen Ihnen Sich dagegen erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Grundsätzlich gibt es dagegen 2 Vorgehensweisen:

A) Einreichung eines Wiederspruchs (Appellation/Remonstration)

Wir verfassen Ihnen gerne eine juristisch richtige Apellation und vertreten Sie gegenüber Der Botschaft.

B)  Einreichung einer Verwaltungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin.

Unsere Leistungen hierbei umfassen:

  • Beratung.
  • Erstellung der Prozessvollmacht.
  • Ausfüllung und Stellung des Prozesskostenhilfeantrages.
  • Akteneinsicht in Ihre Visaakte bei der Botschaft und ggf. beim Ausländeramt und SIS.
  • Erstellung der Klageschrift.
  • Anwaltliche Begleitung zu Vorsprachen in der Botschaft (2. Termin)
  • Vertretung vor Gericht in Deutschland.
  • Anwaltliche Begleitung bei der Visumsabholung.
  • Geltendmachung Ihrer Kosten des Verfahrens gegenüber dem Außenministerium.

Der Vorteil der Einschaltung unserer Kanzlei liegt im besonderen darin, dass wir Sie auch hier vor Ort n Kiew vertreten können und nicht nur in Deutschland vor Gericht. D.h. wir sind für sie jederzeit hier ansprechbar und können Sie auch bei allen Verfahren, nötigen Besuchen in der Botschaft begleiten oder vertreten.
Hierzu sind so bislang keine deutsche und keine ukrainische Rechtsaanwaltskanzlei in der Lage.
Visaangelegenheiten sind der Hauptschwerpunkt unserer Arbeit, sodass wir auf diesem Gebiet nicht nur über ein profundes Wissen, sondern auch über mehr praktische Erfahrung als die meisten anderen Anwälte in der Ukraine oder in Deutschland besitzen.

 

4. Hilfe bei Abschiebung und Einreiseverbot:

Sollte gegen Sie ein Einreiseverbot, eine Zurückweisung an der Grenze, oder am Flughafen, oder gar eine Abschiebung von deutschen Behörden erlassen worden sein, besteht dennoch die Möglichkeit mit unserer Hilfe die Aufhebung, Zurücknahme oder nachträgliche Befristung derartiger Verfügungen zu erwirken. Danach wäre eine völlig legale Einreise in die Schengener Vertragsstaaten wieder möglich.

Durch unsere langjährige Praxis sind uns die zuständigen Behörden, welche die Eintragungen veranlasst haben,
(Bundespolizeidirektionen, Flughafenpolizei, Ausländerbehörden etc.), aus früheren Fällen oftmals bereits bekannt.
Dies erleichtert uns die Zusammenarbeit mit diesen Behörden in Ihrem Sinne ungemein.
Wir haben uns auf die Lösung derartiger Angelegenheiten auf gerichtlichem und außergerichtlichem Wege spezialisiert.
Bei Verstössen gegen das Ausländer- und Auffenthaltsrecht, können wir Ihnen in jedem Fall weiterhelfen.
Sie können eine anwaltliche Vollmacht bei uns im Büro unterschreiben und um alles Weitere kümmern wir uns.

dhl

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