Löschung von Einträgen im Schengeninformationssystem

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Bei Vorliegen von Eintragungen im Schengen Informationssystem (SIS),
welches beim Bundesverwaltungsamt in Köln geführt wird, ist es bei manchen Arten von Vermerken oftmals Schwierig, bis unmöglich Visen in vielen Botschaften der Schengener Vertragsstaaten zu erhalten. Auch wird oftmals die Einreise an den Grenzen, auch mit gültigem Visum, durch die Grenzkontrollbehörden verweigert. Es kommt regelmässig  zur Zurückweisung.

Hier besteht, die Möglichkeit Befristungen etc. zu erreichen, was zur Löschung der Eintragungen führt.
Durch unsere langjährige Praxis sind uns die zuständigen Behörden, welche die Eintragungen veranlasst haben,
(Bundespolizeidirektionen, Flughafenpolizei, Ausländerbehörden etc.), aus früheren Fällen bereits bekannt.
Dies erleichtert uns die Zusammenarbeit mit diesen Behörden in Ihrem Sinne ungemein.
Wir haben uns auf die Lösung derartiger Angelegenheiten auf gerichtlichem und außergerichtlichem Wege spezialisiert.
Bei Verstössen gegen das Ausländer- und Auffenthaltsrecht, können wir Ihnen in jedem Fall weiterhelfen.
Sie können eine anwaltliche Vollmacht bei uns im Büro unterschreiben und um alles Weitere kümmern wir uns.
Mithilfe einer anwaltlichen Vollmacht, welche Sie in unserem Büro unterschreiben können  wir für Sie bei jeder Behörde in Deutschland  tätig werden.

dhl

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